#Homeoffice #Rechtsverordnung

von David Marhold

Die Corona-Pandemie und die kommende Rechtsverordnung fordert alle Arbeitgeber auf, sofern dies in der Tätigkeit möglich ist, einer Vielzahl von Arbeitnehmern die Erbringung ihrer Arbeitsleistung von Zuhause aus zu ermöglichen (Homeoffice). Aus arbeitsrechtlicher Sicht wirft dies verschiedene Fragen auf. Muss der Arbeitgeber dies nun anordnen? Darf sich der Arbeitnehmer gegen Homeoffice wehren? Ist der Arbeitgeber auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice verantwortlich? Ist der Betriebsrat zu beteiligen? Wann besteht Unfallversicherungsschutz zu Hause?
 
Dies sind nur einige Fragen, die sich alle Arbeitgeber nun stellen müssen bzw. sollten. Doch etwas gerät in dem Zusammenhang in Vergessenheit. Welche Rechte und Pflichten haben beide Arbeitsvertragsparteien und wie wird dies möglichst rechtssicher vertraglich vereinbart?
 
Wir klären Sie auf, informieren Ihre Mitarbeiter und erstellen den passenden Vertrag dazu bzw. einzelne Klauseln zur Vertragsanpassung der aktuellen Arbeitsverträge.
 
Sind Sie sich unsicher, ob der Arbeitsplatz zum Homeoffice geeignet ist, oder haben Sie Bedenken zur wirtschaftlichen Umsetzung? Auch hier stehen wir beratend zur Seite.
 
Wir freuen uns auf Ihre Mails, Anrufe und Briefe zu diesem Thema.