Jagd- und Waffenrecht

Die Gebiete Jagdrecht und Waffenrecht sind komplex – haben viele gemeinsame Berührungspunkte. Wie gut, dass wir beide Bereiche als unser Revier bezeichnen können. Rechtsanwältin Marhold stammt selbst aus einem Jägerhaushalt und ist bereits seit Jahren mit der Vertretung von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern und Jagdgenossenschaften betraut. Sie kennt die üblichen Probleme sowie Gegebenheiten und hat regelmäßig Kontakt mit Behörden und Gerichten. Auch im vielfältigen Bereich des Waffenrechts behalten wir für unsere Mandanten den Durchblick und vertreten sie in allen Belangen. Das nennen wir echte Expertise.

Jagdrecht

Das Jagdrecht findet seine Rechtsquellen nicht nur im Bundesjagdgesetz (BJagdG), sondern in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer. Diese Gegebenheit macht diesen Rechtsbereich durchaus vielfältig.

Unter welchen Voraussetzungen sind Jagdpacht und Jagdausübungsrecht möglich? Was tun, wenn der Gesetzgeber mein Jagd- oder Jagdausübungsrecht plötzlich einschränkt? Wann sind Beschlüsse von Jagdgenossenschaften unwirksam oder angreifbar? Wurde Ihnen die Verwendung von Schalldämpfer, Nachtsichtgerät oder einer Wärmebildkamera untersagt? Gibt es Uneinigkeit bei der Verpachtung eines Reviers mit Jagdgenossen, unter Konkurrenten oder mit der Jagdbehörde? Wir kennen die Antworten auf diese und jegliche weitere Fragen. Unsere Kanzlei steht Ihnen beratend außergerichtlich und prozessführend zur Seite.

Weshalb Jagdrecht auch Zivilrecht ist
Was hat denn ein Jäger mit Zivilrecht am Hut? So manches. Im Revier können beispielsweise Spannungen mit Nichtjägern und Wilderern entstehen. Wie geht man eigentlich mit Quadfahrern und Geocachern um? Was tun bei erhöhten Pachtzinsen und wer ersetzt den kürzlich entstandenen Wildschaden? Solche und viele andere Probleme gehören in den Bereich des Zivilrechts. Was wir Ihnen bereits jetzt empfehlen können: In den meisten Fällen ist es wichtig und vor allem kostengünstiger, rechtzeitig auf die Erfahrung eines Anwalts für Jagdrecht zurückzugreifen.

Rechtsanwalt im Bereich Jagdausübungsrecht
Das Jagdausübungsrecht, d.h. die ausschließliche Befugnis zur Jagdausübung, umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild. Der Jagdausübungsberechtigte hat einige Rechte und Pflichten zu wahren. Es setzt einen Jagdschein voraus. Der Jagdschein erfordert die erfolgreiche Absolvierung einer Jägerprüfung, welche aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil nebst Schießprüfung besteht. Ein Jahresschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren. Ist der Jagdschein erloschen und wird nicht verlängert, kann dies auch das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, beeinflussen.

Werden Sie als Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer im Straßenverkehr bspw. alkoholbedingt auffällig, erlangt die Jagdbehörde davon Kenntnis und kann die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einziehen. In solchen Fällen stehen wir kompetent an Ihrer Seite.

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei:

  • Jagdpachtverträge
  • Jagdausübungsrecht
  • Abschusspläne
  • Landesjagdrecht
  • Strafverfahren im Jagdrecht
  • Jagdscheine und Waffenbesitzkarten
  • Jagdgenossenschaften

Waffenrecht

Schusswaffen, Repetierbüchsen, Soft Air Guns oder Schreckschusspistolen: Das Waffengesetz (WaffG) kennt viele Arten von Waffen und den Waffen gleichgestellten Gegenständen – und ebenso viele Vorschriften. Es regelt den Erwerb, den Besitz, die Überlassung und das Führen von Waffen. Mögliche Konflikte mit den Behörden zur Einhaltung dieser Regelungen sind in vielen Fällen sehr komplex. Wir behalten für unsere Mandanten den Durchblick und vertreten sie in allen Belangen des Waffenrechts.

Marhold Rechtsanwälte: Das Universalkaliber für rechtliche Anliegen
Welche Regelungen gilt es bei Transport und Aufbewahrung von Waffen zu beachten? Was tun, wenn die Waffenbesitzkarte wegen eines Deliktes entzogen wurde? Wann braucht es die Gelbe oder Grüne Waffenbesitzkarte (WBK)? Wurden Sie beim Umgang von Schusswaffen unter Alkoholeinfluss ertappt? Unsere Kanzlei widmet sich solchen Fragen regelmäßig. Und: Wir kennen den optimalen Rechtsweg. Die Verantwortung als Waffenbesitzer ist durch stetige Aufmerksamkeit der Gesetzgebung und Rechtsprechung nachzukommen. Genau dabei unterstützen wir unsere Mandanten – beratend im Vorfeld und bei akuten rechtlichen Problemen.

Unsere Expertise im Waffenrecht:

  • Waffenaufbewahrung
  • Waffenbesitzkarte
  • Transport von Waffen
  • Alkoholkonsum beim Waffengebrauch
  • Strafbarkeit nach §§ 51, 52 WaffG sowie dem StGB
  • Ordnungswidrigkeiten nach § 53 WaffG
  • (Regel-)Unzuverlässigkeit iSd Waffen- und Jagdrechts

Sie brauchen rechtliche Beratung? Droht Ihnen der Entzug Ihrer Erlaubnisse? Was ist jetzt zu tun? Verhalten Sie sich ruhig, tätigen Sie keine Erklärung oder Aussagen! Sondern: Kontaktieren Sie uns. Wir beraten und vertreten Sie.