Rechtsanwälte für Medizinstrafrecht & Healthcare Compliance
Verstöße im Bereich der Medizin können unter Umständen Freiheitsstrafen oder den Entzug der Approbation zur Folge haben. Aber nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker und andere medizinische Berufe sind hiervon betroffen. Für solche Fälle beraten wir Sie präventiv, vertreten außergerichtlich und gerichtlich – mit individuellen »Behandlungsplänen« und mehr als 30 Jahren Erfahrung.
Unsere juristischen Diagnosen umfassen:
- Abrechnungsbetrug, insbesondere Upcoding
- Korruption nach § 299a StGB
- Urkundenfälschung bei Krankenakten und Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
- fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (Behandlungsfehler)
- unterlassene Hilfeleistung
- Compliance
Sicherer in die Zukunft gehen – mit Healthcare Compliance
Die essenzielle Bedeutung einer Beratung im Medizinstrafrecht spiegelt sich besonders bei Krankenhäusern, Kliniken, Pharmaunternehmern und Medizinprodukteherstellern wider. Hier konkurrieren die dynamische Entwicklung des Rechts und legitime, wirtschaftliche Interessen miteinander. Welche Maßnahmen der Antikorruption eignen sich für Sie, wo sollten Sie für berufsrechtliche Interessenkollisionen gewappnet sein, wie sichern Sie sich gegen Insiderhandel ab, wie erreichen Sie GxP/GcP-Compliance? Dank jahrzehntelanger Erfahrung sind wir mit dem Arbeitsalltag unserer Mandanten vertraut und kennen die meist komplexen Fallgestaltungen. Unsere Zielstellung ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung und eine einhergehende Rufschädigung zu vermeiden.